Einlagensicherung
Die Einlagensicherung dient dem Schutz von Bankkunden im Falle einer Bankeninsolvenz. Grundsätzlich wird dabei ein bestimmter Geldbetrag pro Kunde und pro Bank gesichert, um das Vertrauen in das Bankensystem zu stärken. Im Folgenden werden die Regelungen in der Schweiz, in der EU, in den USA und im Vereinigten Königreich beleuchtet. Ausserdem wird dargestellt, welche Kontentypen (z. B. Giro-/Alltagskonten, Festgeld) von der Einlagensicherung abgedeckt sind und welche Instrumente – etwa Wertpapiere im Depot – auch im Falle eines Bankausfalls im Besitz des Kunden bleiben.
Schweiz (CH)
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Regulierung und Organisation
In der Schweiz erfolgt die Einlagensicherung über den Einlegerschutz des Vereins esisuisse. Schweizer Banken sind verpflichtet, sich an diesem Sicherungssystem zu beteiligen. -
Höhe der Deckung
Pro Kunde und Bank sind Einlagen bis zu 100.000 CHF gedeckt.
Dies gilt für Privatpersonen und Firmen gleichermassen. - Abgedeckte Einlagen
- Girokonten/Privatkonten
- Sparkonten
- Festgeld-/Termingelder
- Vorsorgekonten (Säule 3a), sofern sie bei einer Bank liegen
- Nicht von der Einlagensicherung umfasst
- Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Fonds etc.)
- Kryptowährungen
- Derivate
- Edelmetalle auf Metallkonten
(Wertpapiere und weitere Anlagen können allerdings im Depot verwahrt werden und bleiben Eigentum des Kunden.)
- Besonderheit: Kundeneigentum
Wertpapiere, die auf den Namen des Kunden lauten und bei der Bank lediglich verwahrt werden, bleiben im Falle eines Bankausfalls Eigentum des Kunden. Sie fallen daher nicht in die Insolvenzmasse der Bank.
Europäische Union (EU)
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Regulierung und Organisation
Innerhalb der EU gilt die Einlagensicherungsrichtlinie (Deposit Guarantee Schemes Directive, DGSD). Jedes EU-Land hat ein eigenes Einlagensicherungssystem, erfüllt aber diese gemeinsamen Mindestvorgaben. -
Höhe der Deckung
Pro Kunde und Bank sind Einlagen bis zu 100.000 EUR gesetzlich abgesichert.
In einigen Ländern existieren darüber hinaus freiwillige Sicherungssysteme, die über diese Mindestdeckung hinausgehen können. - Abgedeckte Einlagen
- Girokonten
- Sparkonten
- Tagesgeldkonten
- Festgeldkonten
(Allgemein: alle Formen von klassischen Bankeinlagen)
- Nicht von der Einlagensicherung umfasst
- Wertpapiere (Aktien, Fonds, Anleihen)
- Kryptowährungen
- Lebensversicherungen und ähnliche Vertragsprodukte
- Zertifikate, Derivate etc.
- Besonderheit: Kundeneigentum
Wie auch in der Schweiz behalten Kunden ihre Eigentumsrechte an Wertpapieren, die sie im Depot bei einer Bank verwahren. Diese gehören nicht zur Insolvenzmasse der Bank.
Vereinigtes Königreich (UK)
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Regulierung und Organisation
Das Vereinigte Königreich verfügt über das Financial Services Compensation Scheme (FSCS) als staatlich unterstützte Einlagensicherung. -
Höhe der Deckung
Pro Kunde und pro Institut sind Einlagen bis 85.000 GBP abgesichert. - Abgedeckte Einlagen
- Current Accounts (Girokonten)
- Savings Accounts (Sparkonten)
- Cash ISAs (Steürbegünstigte Sparkonten)
- Festgeldkonten
- Nicht von der Einlagensicherung umfasst
- Investments in Aktien, Anleihen und Fonds
- Kryptowährungen
- Versicherungsprodukte
- Edelmetallkonten
- Besonderheit: Kundeneigentum
Auch in Grossbritannien bleiben Wertpapiere im Depot Eigentum des Kunden. Bei einer Bankenpleite fallen sie nicht in die Insolvenzmasse der Bank.
USA
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Regulierung und Organisation
Die amerikanische Einlagensicherung wird von der Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) organisiert. Für Investmentkonten ist zusätzlich die Securities Investor Protection Corporation (SIPC) zuständig, die jedoch nicht für Bankeinlagen, sondern für bestimmte Wertpapierfälle (z. B. Insolvenz eines Brokers) einschreitet. -
Höhe der Deckung
Die FDIC deckt pro Kunde und pro Bank Einlagen bis 250.000 USD ab. - Abgedeckte Einlagen
- Checking Accounts (Girokonten)
- Savings Accounts (Sparkonten)
- Money Market Deposit Accounts
- Certificates of Deposit (CDs, ähnlich Festgeld)
- Nicht von der Einlagensicherung umfasst
- Wertpapiere (Aktien, Fonds, ETFs), sofern sie nicht unter die SIPC-Fälle fallen
- Kryptowährungen
- Lebensversicherungen, Rentenversicherungen (Annuities) und ähnliche Produkte
- Derivate
(Die SIPC kann eine Rolle spielen, wenn es um den Schutz vor Insolvenzen von Wertpapierhändlern geht.)
- Besonderheit: Kundeneigentum
Wertpapiere in Depots werden in der Regel separat gehalten und bleiben Eigentum des Kunden. Bei einer Bankenpleite sind sie somit nicht Teil der Insolvenzmasse, sofern keine Vermischung mit dem Bankvermögen stattfindet.
Übersicht
Sicherung | Deckung | Ausgeschlossen | Kundeneigentum | |
---|---|---|---|---|
CH | esisuisse (gesetzlich vorgeschrieben) 100.000 CHF pro Kunde/Bank |
- Privat-/Girokonten - Sparkonten - Fest-/Termingeld - Vorsorgekonten (Säule 3a) |
- Wertpapiere - Kryptowährungen - Derivate - Edelmetallkonten |
Wertpapiere im Depot bleiben Eigentum des Kunden und sind nicht Teil der Insolvenzmasse. |
EU | Nationale Systeme laut EU-Richtlinie (DGSD) 100.000 EUR pro Kunde/Bank |
- Girokonten - Sparkonten - Tagesgeldkonten - Festgeldkonten |
- Wertpapiere - Kryptowährungen - Versicherungen - Derivate |
Wertpapiere im Depot bleiben Eigentum des Kunden (kein Zugriff bei Bankenpleite). |
UK | Financial Services Compensation Scheme (FSCS) 85.000 GBP pro Kunde/Bank |
- Current Accounts (Girokonten) - Savings (Sparkonten) - Cash ISAs - Festgeldkonten |
- Aktien, Fonds, Anleihen - Kryptowährungen - Versicherungen - Edelmetallkonten |
Wertpapiere in Depots sind Kundeneigentum und nicht Teil der Insolvenzmasse der Bank. |
USA | FDIC (Bankeinlagen) / SIPC (Wertpapiere) 250.000 USD pro Kunde/Bank |
- Checking (Girokonten) - Savings (Sparkonten) - Money Market Deposit Accounts - Certificates of Deposit |
- Wertpapiere (mit Ausnahmen für SIPC) - Kryptowährungen - Versicherungen - Derivate |
Wertpapiere in Depots werden (in der Regel) getrennt aufbewahrt und bleiben Eigentum des Kunden. |
Hinweise
- Gemeinsame Konten: Bei Ehepaaren oder gemeinschaftlichen Konten wird die Deckung pro Person gewährt (z. B. 2×100.000 EUR in der EU, wenn beide Kontoinhaber sind).
- Zusatzschutz: In einigen Ländern kann es zeitlich befristete, erhöhte Einlagensicherungen geben (z. B. bei bestimmten Lebensereignissen wie dem Verkauf einer Immobilie).
- Wertpapiere: Grundsätzlich sind Wertpapiere im Depot kein Teil der Einlagensicherung, da sie nicht zu den Einlagen zählen, sondern dem Kunden gehören. Ein Bankzusammenbruch betrifft sie deshalb meist nicht direkt.
- Sonderfälle: Geld, das über Online-Finanzdienstleister oder Neobanken angelegt wird, kann abweichenden Regelungen unterliegen, beispielsweise wenn sie ihre Banklizenz in einem anderen Land haben (Stichwort: “Passporting” in der EU) oder nur als E-Geld-Institut agieren.