Pensionierung in der Schweiz – Dein Weg zu einem sorgenfreien Ruhestand
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Pensionierung in der Schweiz – Dein Weg zu einem sorgenfreien Ruhestand

Kurz & bündig: Ein gut geplanter Ruhestand bedeutet Freiheit, Flexibilität und finanzielle Sicherheit. In der Schweiz stützt er sich auf das 3-Säulen-System: AHV (1. Säule), BVG/Pensionskasse (2. Säule) und Säule 3a. Mit kluger Planung lässt sich eine Frühpensionierung ab 58/60 realisieren und die Zeit bis zum AHV-Bezug nahtlos überbrücken.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das 3-Säulen-System im Überblick
  2. AHV – Flexibel beziehen, clever planen
  3. Die Lücke schließen: Von letztem Lohn bis AHV
  4. Säule 3a – Steueroptimierung leicht gemacht
  5. BVG-Einkäufe – Der steuerliche Hebel
  6. AHV-Beitragspflicht nach Frühpensionierung
  7. Szenarien: Frühpensionierung mit 58 & 60
  8. Wichtige Regeln im Überblick (Tabelle)
  9. Fazit & Checkliste
  10. Quellen & weiterführende Links

Das 3-Säulen-System im Überblick

  • 1. Säule (AHV): Basisabsicherung und Referenzalter (aktuell 65).
  • 2. Säule (BVG/Pensionskasse): Erwerbsvorsorge; erlaubt je nach Reglement Frühpensionierung ab 58/60.
  • 3. Säule (privat, Säule 3a): Freiwillige, steuerbegünstigte Vorsorge – ideal zur Überbrückung und Steueroptimierung.

AHV – Flexibel beziehen, clever planen

Mit der Reform AHV 21 ist der Bezug flexibler:

  • Vorbezug/Aufschub: Monatsschritte 63–70 möglich.
  • Teilrenten: 20–80 % der Rente beziehbar.
  • Vorbezugskosten: Pro Vorbezugsjahr ca. −6,8 % lebenslange Rentenkürzung.
  • Aufschubvorteil: Zuschläge bei späterem Bezug (z. B. ~+5,2 % pro Jahr, bis max. ~31,5 % bei 5 Jahren).

TiRKiO-Tipp: Wenn finanziell machbar, Vorbezug vermeiden und ggf. aufschieben – die höhere, lebenslange Rente wirkt wie eine inflationsfeste „Anleihe“ auf Lebenszeit.

Mehr zur AHV


Die Lücke schließen: Von letztem Lohn bis AHV

Zwischen Arbeitsende (z. B. 58/60) und AHV-Start (z. B. 65) entsteht eine Finanzierungslücke. So überbrückst du sie effizient:

  • Pensionskasse (BVG): Viele PKs erlauben Frühpensionierung ab 58/60. Häufig gibt es Überbrückungsrenten bis zum AHV-Start. Reglement früh prüfen – Bedingungen variieren stark.
  • Säule 3a: Frühestens 5 Jahre vor Referenzalter verfügbar (z. B. ab 60 bei Referenzalter 65) – ideal für die Übergangsjahre.
  • Steuern: Auszahlungen staffeln, um Progression zu glätten (siehe 3a-Strategie).

Details zu Pensionskassen


Säule 3a – Steueroptimierung leicht gemacht

  • Bezug: Frühestens 5 Jahre vor dem AHV-Referenzalter.
  • Konten-Splitting: Statt ein grosses 3a-Konto mehrere Konten (z. B. 5 Konten) führen.
  • Jährlich auflösen: Pro Jahr nur 1 Konto auflösen, damit Kapitalleistungen nicht kumuliert besteuert werden.

Beispiel: 5 Konten à 40’000 CHF → über 5 Jahre jedes Jahr ein Konto beziehen → deutlich tiefere Kapitalleistungssteuer als bei Einmalbezug.

FAQ zur Säule 3a


BVG-Einkäufe – Der steuerliche Hebel

Dreifachvorteil:

  1. Einkommenssteuer sparen: Einkauf steuerlich abzugsfähig (Grenzsteuersatz).
  2. Kapitalleistungssteuer optimieren: Späterer Bezug separat, meist tiefer besteuert.
  3. Vermögensaufbau: Vorsorgekapital wächst steuerbegünstigt.

Wichtig: Nach einem BVG-Einkauf gilt eine 3-Jahres-Sperrfrist für Kapitalbezüge aus der 2. Säule (Art. 79b Abs. 3 BVG). Einkäufe mind. 3 Jahre vor geplantem Kapitalbezug tätigen.

Details zu BVG-Einkäufen


AHV-Beitragspflicht nach Frühpensionierung

Die Beitragspflicht endet nicht automatisch mit der Frühpensionierung:

  • Grundsatz: Bis zum AHV-Bezug (z. B. 65) sind Nicht-Erwerbstätige beitragspflichtig, wenn Einkommen (z. B. Mieten, Dividenden) und/oder Vermögen über der Freigrenze liegen.
  • Freigrenze (Stand 2025): ca. 2’400 CHF/Jahr für Einzelpersonen – darunter entfällt die Pflicht.
  • Bemessung: Beiträge werden bei Nicht-Erwerbstätigen anhand von Vermögen + Ersatzeinkommen ermittelt.
  • Nach AHV-Start: Keine Beiträge mehr, sofern kein Erwerbseinkommen mehr erzielt wird.

TiRKiO-Tipp: Lass dir die Beitragspflicht von der Ausgleichskasse berechnen. Gestaffelte PK-/3a-Auszahlungen helfen, Beiträge und Steuern zu minimieren.

Mehr zur AHV-Beitragspflicht


Szenarien: Frühpensionierung mit 58 & 60

Szenario A: Frühpensionierung mit 58

  • AHV: Frühestens ab 63 (für Frauen in Übergangsjahrgängen teils ab 62). Vorbezug = ~−6,8 %/Jahr dauerhaft.
  • Strategie: AHV erst ab 65 beziehen; 58–65 mit PK/3a/Ersparnissen überbrücken.

Phase 1 (58–60)

  • 3a: Noch gesperrt
  • Finanzierung: PK (Überbrückungsrente/Teilkapital), Ersparnisse, Kapitalerträge
  • AHV-Beiträge: pflichtig, falls über Freigrenze

Phase 2 (60–65)

  • 3a: verfügbarjährlich 1 Konto auflösen
  • PK: Überbrückungsrenten/Kapitalauszahlungen
  • AHV-Beiträge: weiterhin gemäss Vermögen/Einkünften

Budget-Beispiel (Bedarf 80’000 CHF/Jahr)

  • PK-Rente: 24’000 CHF
  • Dividenden/Mieten: 10’000 CHF
  • Restbedarf: 80’000 − 34’000 = 46’000 CHF/Jahr

Lösung

  • 58–60: 92’000 CHF (2 × 46’000) aus Ersparnissen/PK-Kapital
  • 60–65: 5× 3a-Konten à 40’000 CHF → jährlich 1 Konto

Steuer-Check: BVG-Einkäufe mind. 3 Jahre vor erstem Kapitalbezug planen.


Szenario B: Frühpensionierung mit 60

  • 3a verfügbar → Überbrückung einfacher, Lücke bis 65 kürzer.
  • Strategie: PK-Reglement prüfen (Überbrückungsrente/Renten- vs. Kapitalbezug), mehrere 3a-Konten führen, AHV ab 65 starten.

Budget-Beispiel (Bedarf 80’000 CHF/Jahr)

  • PK-Rente: 30’000 CHF
  • Div./Mieten: 10’000 CHF
  • Restbedarf: 80’000 − 40’000 = 40’000 CHF/Jahr
  • Lösung: 5× 3a-Konten à 40’000 CHF → jährlich 1 Konto
  • AHV-Beiträge: gemäss Vermögen/Einkünften (z. B. 3a-Auszahlungen, Dividenden)

Wichtige Regeln im Überblick (Tabelle)

Thema Kerninformation
Pensionskasse Frühpensionierung ab 58 (reglementsabhängig)
AHV Vorbezug ab 63, Kürzung ~6,8 %/Jahr
Säule 3a Bezug ab 5 Jahre vor Referenzalter
BVG-Einkäufe 3-Jahres-Sperrfrist vor Kapitalbezug
Steuern Kapitalbezüge im selben Jahr kumuliert besteuert
AHV-Beiträge Pflicht bei Einkommen/Vermögen > ~2’400 CHF/Jahr

Hinweis: Steuersätze/Regeln variieren kantonal und je nach PK-Reglement. Individuelle Situation prüfen.


Fazit & Checkliste

Eine erfolgreiche Frühpensionierung ist kein Zufall, sondern Planung:

Deine 7-Punkte-Checkliste

  1. Pensionskassen-Reglement lesen (Frühpension, Überbrückungsrente, Umwandlungssatz).
  2. BVG-Einkäufe rechtzeitig (≥ 3 Jahre) vor geplantem Kapitalbezug.
  3. Säule 3a splitten (mehrere Konten) und gestaffelt beziehen.
  4. AHV-Start optimieren (Vorbezug vermeiden, ggf. aufschieben).
  5. AHV-Beitragspflicht bei Frühpension abklären (Ausgleichskasse).
  6. Steuerprogression planen (Kapitalleistungen zeitlich strecken).
  7. Liquiditätsplan 58/60–65 erstellen (Budget, Cash-Puffer, Ertragserwartungen).

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ist keine Steuer-, Vorsorge- oder Rechtsberatung. Lass deine persönliche Situation durch Fachpersonen prüfen.


  • AHV 21 Reform & Rentenbezug – Offizielle Informationen (z. B. ahv-iv.ch / ch.ch)
  • Pensionskassen-Reglemente – Dokumente deiner PK (Arbeitgeber/Vorsorgeeinrichtung)
  • FAQ Säule 3a – Bank/Vermögensverwalter & kantonale Steuerämter
  • BVG-Einkäufe / Art. 79b Abs. 3 BVG – Gesetzestext & PK-Merkblätter
  • Kapitalauszahlungssteuer-Rechner – Kantonale Steuerrechner (Wohnsitzkanton)
  • AHV-Beitragspflicht (Nichterwerbstätige) – Merkblätter der Ausgleichskassen