
Pensionierung in der Schweiz – Dein Weg zu einem sorgenfreien Ruhestand
Kurz & bündig: Ein gut geplanter Ruhestand bedeutet Freiheit, Flexibilität und finanzielle Sicherheit. In der Schweiz stützt er sich auf das 3-Säulen-System: AHV (1. Säule), BVG/Pensionskasse (2. Säule) und Säule 3a. Mit kluger Planung lässt sich eine Frühpensionierung ab 58/60 realisieren und die Zeit bis zum AHV-Bezug nahtlos überbrücken.
Inhaltsverzeichnis
- Das 3-Säulen-System im Überblick
- AHV – Flexibel beziehen, clever planen
- Die Lücke schließen: Von letztem Lohn bis AHV
- Säule 3a – Steueroptimierung leicht gemacht
- BVG-Einkäufe – Der steuerliche Hebel
- AHV-Beitragspflicht nach Frühpensionierung
- Szenarien: Frühpensionierung mit 58 & 60
- Wichtige Regeln im Überblick (Tabelle)
- Fazit & Checkliste
- Quellen & weiterführende Links
Das 3-Säulen-System im Überblick
- 1. Säule (AHV): Basisabsicherung und Referenzalter (aktuell 65).
- 2. Säule (BVG/Pensionskasse): Erwerbsvorsorge; erlaubt je nach Reglement Frühpensionierung ab 58/60.
- 3. Säule (privat, Säule 3a): Freiwillige, steuerbegünstigte Vorsorge – ideal zur Überbrückung und Steueroptimierung.
AHV – Flexibel beziehen, clever planen
Mit der Reform AHV 21 ist der Bezug flexibler:
- Vorbezug/Aufschub: Monatsschritte 63–70 möglich.
- Teilrenten: 20–80 % der Rente beziehbar.
- Vorbezugskosten: Pro Vorbezugsjahr ca. −6,8 % lebenslange Rentenkürzung.
- Aufschubvorteil: Zuschläge bei späterem Bezug (z. B. ~+5,2 % pro Jahr, bis max. ~31,5 % bei 5 Jahren).
TiRKiO-Tipp: Wenn finanziell machbar, Vorbezug vermeiden und ggf. aufschieben – die höhere, lebenslange Rente wirkt wie eine inflationsfeste „Anleihe“ auf Lebenszeit.
Die Lücke schließen: Von letztem Lohn bis AHV
Zwischen Arbeitsende (z. B. 58/60) und AHV-Start (z. B. 65) entsteht eine Finanzierungslücke. So überbrückst du sie effizient:
- Pensionskasse (BVG): Viele PKs erlauben Frühpensionierung ab 58/60. Häufig gibt es Überbrückungsrenten bis zum AHV-Start. Reglement früh prüfen – Bedingungen variieren stark.
- Säule 3a: Frühestens 5 Jahre vor Referenzalter verfügbar (z. B. ab 60 bei Referenzalter 65) – ideal für die Übergangsjahre.
- Steuern: Auszahlungen staffeln, um Progression zu glätten (siehe 3a-Strategie).
Säule 3a – Steueroptimierung leicht gemacht
- Bezug: Frühestens 5 Jahre vor dem AHV-Referenzalter.
- Konten-Splitting: Statt ein grosses 3a-Konto mehrere Konten (z. B. 5 Konten) führen.
- Jährlich auflösen: Pro Jahr nur 1 Konto auflösen, damit Kapitalleistungen nicht kumuliert besteuert werden.
Beispiel: 5 Konten à 40’000 CHF → über 5 Jahre jedes Jahr ein Konto beziehen → deutlich tiefere Kapitalleistungssteuer als bei Einmalbezug.
BVG-Einkäufe – Der steuerliche Hebel
Dreifachvorteil:
- Einkommenssteuer sparen: Einkauf steuerlich abzugsfähig (Grenzsteuersatz).
- Kapitalleistungssteuer optimieren: Späterer Bezug separat, meist tiefer besteuert.
- Vermögensaufbau: Vorsorgekapital wächst steuerbegünstigt.
Wichtig: Nach einem BVG-Einkauf gilt eine 3-Jahres-Sperrfrist für Kapitalbezüge aus der 2. Säule (Art. 79b Abs. 3 BVG). Einkäufe mind. 3 Jahre vor geplantem Kapitalbezug tätigen.
AHV-Beitragspflicht nach Frühpensionierung
Die Beitragspflicht endet nicht automatisch mit der Frühpensionierung:
- Grundsatz: Bis zum AHV-Bezug (z. B. 65) sind Nicht-Erwerbstätige beitragspflichtig, wenn Einkommen (z. B. Mieten, Dividenden) und/oder Vermögen über der Freigrenze liegen.
- Freigrenze (Stand 2025): ca. 2’400 CHF/Jahr für Einzelpersonen – darunter entfällt die Pflicht.
- Bemessung: Beiträge werden bei Nicht-Erwerbstätigen anhand von Vermögen + Ersatzeinkommen ermittelt.
- Nach AHV-Start: Keine Beiträge mehr, sofern kein Erwerbseinkommen mehr erzielt wird.
TiRKiO-Tipp: Lass dir die Beitragspflicht von der Ausgleichskasse berechnen. Gestaffelte PK-/3a-Auszahlungen helfen, Beiträge und Steuern zu minimieren.
Szenarien: Frühpensionierung mit 58 & 60
Szenario A: Frühpensionierung mit 58
- AHV: Frühestens ab 63 (für Frauen in Übergangsjahrgängen teils ab 62). Vorbezug = ~−6,8 %/Jahr dauerhaft.
- Strategie: AHV erst ab 65 beziehen; 58–65 mit PK/3a/Ersparnissen überbrücken.
Phase 1 (58–60)
- 3a: Noch gesperrt
- Finanzierung: PK (Überbrückungsrente/Teilkapital), Ersparnisse, Kapitalerträge
- AHV-Beiträge: pflichtig, falls über Freigrenze
Phase 2 (60–65)
- 3a: verfügbar → jährlich 1 Konto auflösen
- PK: Überbrückungsrenten/Kapitalauszahlungen
- AHV-Beiträge: weiterhin gemäss Vermögen/Einkünften
Budget-Beispiel (Bedarf 80’000 CHF/Jahr)
- PK-Rente: 24’000 CHF
- Dividenden/Mieten: 10’000 CHF
- Restbedarf: 80’000 − 34’000 = 46’000 CHF/Jahr
Lösung
- 58–60: 92’000 CHF (2 × 46’000) aus Ersparnissen/PK-Kapital
- 60–65: 5× 3a-Konten à 40’000 CHF → jährlich 1 Konto
Steuer-Check: BVG-Einkäufe mind. 3 Jahre vor erstem Kapitalbezug planen.
Szenario B: Frühpensionierung mit 60
- 3a verfügbar → Überbrückung einfacher, Lücke bis 65 kürzer.
- Strategie: PK-Reglement prüfen (Überbrückungsrente/Renten- vs. Kapitalbezug), mehrere 3a-Konten führen, AHV ab 65 starten.
Budget-Beispiel (Bedarf 80’000 CHF/Jahr)
- PK-Rente: 30’000 CHF
- Div./Mieten: 10’000 CHF
- Restbedarf: 80’000 − 40’000 = 40’000 CHF/Jahr
- Lösung: 5× 3a-Konten à 40’000 CHF → jährlich 1 Konto
- AHV-Beiträge: gemäss Vermögen/Einkünften (z. B. 3a-Auszahlungen, Dividenden)
Wichtige Regeln im Überblick (Tabelle)
Thema | Kerninformation |
---|---|
Pensionskasse | Frühpensionierung ab 58 (reglementsabhängig) |
AHV | Vorbezug ab 63, Kürzung ~6,8 %/Jahr |
Säule 3a | Bezug ab 5 Jahre vor Referenzalter |
BVG-Einkäufe | 3-Jahres-Sperrfrist vor Kapitalbezug |
Steuern | Kapitalbezüge im selben Jahr kumuliert besteuert |
AHV-Beiträge | Pflicht bei Einkommen/Vermögen > ~2’400 CHF/Jahr |
Hinweis: Steuersätze/Regeln variieren kantonal und je nach PK-Reglement. Individuelle Situation prüfen.
Fazit & Checkliste
Eine erfolgreiche Frühpensionierung ist kein Zufall, sondern Planung:
Deine 7-Punkte-Checkliste
- Pensionskassen-Reglement lesen (Frühpension, Überbrückungsrente, Umwandlungssatz).
- BVG-Einkäufe rechtzeitig (≥ 3 Jahre) vor geplantem Kapitalbezug.
- Säule 3a splitten (mehrere Konten) und gestaffelt beziehen.
- AHV-Start optimieren (Vorbezug vermeiden, ggf. aufschieben).
- AHV-Beitragspflicht bei Frühpension abklären (Ausgleichskasse).
- Steuerprogression planen (Kapitalleistungen zeitlich strecken).
- Liquiditätsplan 58/60–65 erstellen (Budget, Cash-Puffer, Ertragserwartungen).
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ist keine Steuer-, Vorsorge- oder Rechtsberatung. Lass deine persönliche Situation durch Fachpersonen prüfen.
Quellen & weiterführende Links
- AHV 21 Reform & Rentenbezug – Offizielle Informationen (z. B. ahv-iv.ch / ch.ch)
- Pensionskassen-Reglemente – Dokumente deiner PK (Arbeitgeber/Vorsorgeeinrichtung)
- FAQ Säule 3a – Bank/Vermögensverwalter & kantonale Steuerämter
- BVG-Einkäufe / Art. 79b Abs. 3 BVG – Gesetzestext & PK-Merkblätter
- Kapitalauszahlungssteuer-Rechner – Kantonale Steuerrechner (Wohnsitzkanton)
- AHV-Beitragspflicht (Nichterwerbstätige) – Merkblätter der Ausgleichskassen